FÜHRERSCHEIN KLASSE A1 / A2 / A

Fahrzeugart:

1) Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 125 cm³
  • bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kW/kg)

2) Dreirädig Kraftfahrzeuge

  • über  45 km/h
  • über 50 cm³
  • bis 15 kW

Voraussetzung:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
  • Mindestalter: 16
  • Eingeschlossene Klasse: AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung 

Führerscheinklasse: Klasse A2

Fahrzeugart:

1) Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kW/kg)

Voraussetzung:

    • Lichtbild
    • Sehtest
    • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
    • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
    • Mindestalter: 18
    • Eingeschlossene Klasse: AM/ A1
    • Ausbildung: Theorie und Praxis
    • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 

Bemerkung: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung*

Führerscheinklasse: Klasse A

Fahrzeugart:

1) Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • über  45 km/h
  • über 50 cm³

2)  Dreirädig Kraftfahrzeuge

  • über  45 km/h
  • über 50 cm³
  • bis 15 kW

Voraussetzung:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
a) Mindestalter: 24 Jahre
   Krafträder bei Direktzugang
b) Mindestalter: 21 Jahre
   dreirädige Kraftfahrzeuge über 15 kW
c) Mindestalter: 20 Jahre
 Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
  • Eingeschlossene Klassen:  AM / A1/ A2
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Bemerkung: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung*

 

*Stufenweiser Aufstieg in den Motorradklassen

Beim stufenweisen Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 zu A eintfällt die theoretische Prüfung. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Es ist immer eine praktische Prüfung abzulegen. Der Bewerber muss bei der praktischen Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden. Eine Ausbildung (gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten) sind nicht vorgeschrieben, doch muss sich der Fahrlehrer davon überzeugen, dass der Bewerber über die in der Prüfung nachzuweisenden Fähigkeiten verfügt (§7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO).

Adresse

Fahrschule Feldt

An der Uchte 14

39596 Goldbeck

Zeiten

 

Sprechzeiten:

Montag 17.00 Uhr- 18.00 Uhr

Theoretischer Unterricht:

 Montag 18.00 Uhr – 21.00 Uhr

 

Kontakt

 

 Tel.: 0162 131 88 74

 fahrschule-feldt.de

  info@fahrschule-feldt.de

 

 

 

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