FÜHRERSCHEIN KLASSE A1 / A2 / A
Fahrzeugart:
1) Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kW/kg)
2) Dreirädig Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Mindestalter: 16
- Eingeschlossene Klasse: AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Führerscheinklasse: Klasse A2
Fahrzeugart:
1) Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kW/kg)
Voraussetzung:
-
Lichtbild
-
Sehtest
-
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
-
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
-
Mindestalter: 18
-
Eingeschlossene Klasse: AM/ A1
-
Ausbildung: Theorie und Praxis
-
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Bemerkung: Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung*
Führerscheinklasse: Klasse A
Fahrzeugart:
1) Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
2) Dreirädig Kraftfahrzeuge
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
Voraussetzung:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Eingeschlossene Klassen: AM / A1/ A2
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Bemerkung: Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung*
*Stufenweiser Aufstieg in den Motorradklassen
Beim stufenweisen Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 zu A eintfällt die theoretische Prüfung. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Es ist immer eine praktische Prüfung abzulegen. Der Bewerber muss bei der praktischen Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet werden. Eine Ausbildung (gesetzlich vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten) sind nicht vorgeschrieben, doch muss sich der Fahrlehrer davon überzeugen, dass der Bewerber über die in der Prüfung nachzuweisenden Fähigkeiten verfügt (§7 Abs. 1 Nrn. 6 und 7 FahrschAusbO).
Adresse
Fahrschule Feldt
An der Uchte 14
39596 Goldbeck
Zeiten
Sprechzeiten:
Montag 17.00 Uhr- 18.00 Uhr
Theoretischer Unterricht:
Montag 18.00 Uhr – 21.00 Uhr
Kontakt
Tel.: 0162 131 88 74
fahrschule-feldt.de
info@fahrschule-feldt.de
7K-Medien Werbeagentur
Impressum
Datenschutzerklärung