Begleitendes Fahren - Führerschein ab 17 Jahre
Der sogenannte Führerschein mit 17, erlaubt Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE zu führen. Die Prüflinge dürfen die Ausbildung ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahrs beginnen.
Die aufgelisteten Dokumente und Nachweise müssen vor beginn der Fahrschule eingereicht werden.
Zielsetzung
- Festigung und Vermittlung sicherheitsrelevanter Einstellungen und Verhaltensweisen
- Deutliche Reduzierung der Unfallzahlen der Altersgruppen (18-25 Jahren)
- Aufbau der Fahrerfahrung durch aktive Teilnahme im Straßenverkehr mit Begleiter
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf nur unter bestimmten Voraussetzungen selbst ans Steuer:
- Es muss immer eine eingetragene Begleitperson mitfahren
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre die Klasse B als Führerschein besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister( Flensburg) besitzen
- Die Begleitperson/Begleitpersonen müssen amtlich eingetragen sein
- Die Bescheinigung zum B17 gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich um eine nationale Sonderregelung handelt. Die einzige Ausnahme, in Österreich darf man mit dem deutschen BF 17 Führerschein in Begleitung fahren.
- Für den Kraftfahrzeugführer /Kraftfahrzeugführerin gilt die 0 Promille Grenze (§24c STVG)
- Für Kraftfahrzeugführer/ Kraftfahrzeugführerin und Begleiter gelten natürlich die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel.
- Da die Begleitperson nicht der Kraftfahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv im Verkehr eingreifen, sondern nur als Berater tätig sein.
- Wo die Begleitperson sitzt, ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch auf dem Rücksitz sitzen.
WICHTIG! Der oder die 17-Jährige
- ist verantwortlicher Kraftfahrzeugführer
- darf nur in Anwesenheit eines Begleiters fahren
- darf Kraftfahrzeuge der Klasse L und AM auch ohne Begleiter fahren
- unterliegt den Vorschriften der Probezeit
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