Der Führerschein ist ein wichtiger Schritt in die Unabhängigkeit.
Der Weg zum Führerschein kann manchmal etwas unübersichtlich erscheinen. Wir möchten, dass Du diesen Schritt so einfach und unkompliziert wie möglich gehst. Hier findest Du alle Informationen zu den erforderlichen Dokumenten und Nachweisen. Und falls Du Fragen habst, stehen wir Dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Die aufgelisteten Dokumente und Nachweise müssen vor beginn der Fahrschule eingereicht werden.
Für den Führerscheinantrag
- Biometrisches Lichtbild
- aktueller Sehtest
- Erste Hilfe Bescheinigung (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten)
- Kopie Personalausweis
- Gebühren für das Straßenverkehrsamt
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten zum Begleitenden Fahren mit 17
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass (beidseitig) von jedem Begleiter
- Kopie vom Führerschein(beidseitig) von jedem Begleiter
- Gebühr für das Straßenverkehrsamt inkl. ein Begleiter (für jeden weiteren Begleiter fallen zusätzliche Gebühren an)
Ausnahme: Mofa
Für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung muss kein Antrag gestellt werden. Es genügt bei der Prüfung ein Lichtbild, die Ausbildungsbescheinigung unserer Fahrschule und einen Ausweis vorzulegen.
Erste Hilfe
Wo Ihr den Kurs Erste-Hilfe machen könnt, erfahrt Ihr bei uns in der Fahrschule. Zusätzlich benötigt Ihr für die Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE ein Augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre) sowie eine Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) Weitere Infos dazu, gibt’s bei uns in der Fahrschule.
Was muss ich können?
Umfang der theoretische Ausbildung
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in unseren Geschäftsräumen ausgelegt sind. Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse verschieden. Für die Klasse B sind es beispielsweise 14, für die Klasse A sind es 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Klasse B: 12 Themen Grundstoff, 2 Themen klassenspezifischer Stoff Klasse A: 12 Themen Grundstoff, 4 Themen klassenspezifischer Stoff
Damit Ihr euch optimal auf die theoretische Prüfung vorbereiten könnt, erhaltet Ihr bei uns in der Fahrschule für jede Klasse das passende Lehrmittel. Auch in den für die theoretische Prüfung zugelassenen Fremdsprachen.
Umfang der praktischen Ausbildung
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit sowie ausreichend Zeit, auch das Lebensalter hat Einfluss. Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§6) hat der Fahrschüler jedenfalls „so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt“. Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, ,dass der Fahrschüler sich als Kraftfahrzeugführer im Straßenverkehr sicher, verantwortungsvoll und Umweltbewusst verhalten wird.
Die benötigten Stunden der Grundausbildung sind individuell. Die besonderen und zwingend zu absolvierenden Ausbildungsfahrten sind dagegen vorgeschrieben, zum Beispiel bei der Klasse B:
- 5x 45 Minuten Überlandfahrt (Bundes-oder Landstraßen)
- 4x 45 Minuten Autobahnfahrt (Autobahnen oder Kraftfahrstraßen)
- 3x 45 Minuten Beleuchtungsfahrt (Dämmerung oder Dunkelheit)