Fahrzeugarten


Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • über 45 km/h
  • über 50 cm³
  • bis 15 kW
 

Dein Ticket zur grenzenlosen Motorrad-Freiheit.

Voraussetzungen


  • Biometrisches Lichtbild
  • aktueller Sehtest
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Kopie Personalausweis
  • Mindestalter:
    a) 24 Jahre, Krafträder bei Direktzu
    b) Mindestalter 21 Jahre, dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
    c) Mindestalter: 20 Jahre, Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
  • Eingeschlossene Klasse: AM/A1/A2
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorie- und Praxisprüfung

Bemerkung: Bei zwei Jahren Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse A2, muss lediglich die praktische Prüfung absolviert werden.

Stufenweiser Aufstieg in den Motorradklassen


Beim stufenweisen Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 zu A entfällt die theoretische Prüfung. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber die jeweils niedrige Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt. Es ist immer eine praktische Prüfung abzulegen. Eine Ausbildung (gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsfahrten) ist nicht vorgeschrieben. Jedoch muss sich der Fahrlehrer davon überzeugen, dass der Bewerber über die in der Prüfung nachzuweisenden Fähigkeiten verfügt.